Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder in ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind beide Geschlechter gemeint.
K-VAG 2010 · Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010
§ 29 §29
…§ 29 Sprachliche Gleichbehandlung Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder in ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind beide Geschlechter gemeint.…
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