Nach der Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem Vertragsbediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuräumen.
G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012
§ 25 § 25
…§ 25 Tägliche Ruhezeiten Nach der Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem Vertragsbediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuräumen.…
Rückverweise