Die den Gemeinden und den Gemeindeverbänden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012
§ 143 § 143
…11. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen § 143 Eigener Wirkungsbereich Die den Gemeinden und den Gemeindeverbänden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.…
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