Das Verwaltungsgericht Wien hat in den Angelegenheiten des § 94 Abs. 2 bis 5 binnen sechs Wochen nach Vorlage der Beschwerde zu entscheiden.
DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 74c Entscheidungsfrist
…Entscheidungsfrist § 74c. Das Verwaltungsgericht Wien hat in den Angelegenheiten des § 94 Abs. 2 bis 5 binnen sechs Wochen nach Vorlage der Beschwerde zu entscheiden.…
Rückverweise