(1) Dem Hilfesuchenden ist Hilfe durch Einbeziehung in die Krankenversicherung nach Maßgabe des § 16 Bgld. SUG zu gewähren.
(2) Die Unterbringung und Behandlung in Krankenanstalten hat grundsätzlich über Gewährung durch die Bezirksverwaltungsbehörde in burgenländischen Einrichtungen insoweit zu erfolgen, als in solchen notwendige Behandlungen durchgeführt werden können. Bei Notwendigkeit der Untersuchung und Behandlung in Krankenanstalten außerhalb des Burgenlandes, die auch in burgenländischen Einrichtungen durchgeführt werden könnten, ist vor Einweisung ein amtsärztliches Gutachten einzuholen. Bei Gefahr in Verzug ist die Aufnahme in eine öffentliche Krankenanstalt der Gewährung durch die Bezirksverwaltungsbehörde gleichzusetzen.
(3) Als Krankenhilfe können, sofern keine Pflichtversicherung besteht, auch die Kosten einer freiwilligen Krankenversicherung sowie medizinische Maßnahmen der Rehabilitation übernommen werden.
(4) Zusätzlich zu Abs. 1 können für medizinische Leistungen nachweislich anfallende Kosten, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt sind, übernommen werden.
Bgld. SHG 2024 · Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024
§ 11 Hilfe durch Einbeziehung in die Krankenversicherung
…1) Dem Hilfesuchenden ist Hilfe durch Einbeziehung in die Krankenversicherung nach Maßgabe des § 16 Bgld. SUG zu gewähren. (2) Die Unterbringung und Behandlung in Krankenanstalten hat grundsätzlich über Gewährung durch die Bezirksverwaltungsbehörde in burgenländischen Einrichtungen insoweit zu erfolgen, als in…
§ 9 Gegenstand, Rechtsanspruch
…Hilfeleistungen nach diesem Abschnitt umfassen: 1. Lebensunterhalt (§ 10), sofern er nicht anderweitig gewährleistet ist; 2. Hilfe zur Einbeziehung in die Krankenversicherung (§ 11), sofern sie nicht anderweitig gewährleistet ist; 3. Tragung der Bestattungskosten (§ 12); 4. Hilfe in besonderen Lebenslagen (§ 13). (2) Auf Hilfeleistungen gemäß…
§ 16 Leistungen für Sucht- und Alkoholkranke
…1) Über die erforderlichen Maßnahmen gemäß § 11 hat das Land als Leistung der Sozialhilfe die Kosten eines Kuraufenthaltes oder der Unterbringung in einer Entwöhnungseinrichtung für Sucht- oder Alkoholkranke ganz oder zum Teil…
Rückverweise