Bei der gedanklichen Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Straftaten in einem Urteil sind selbstredend alle jene Strafzumessungsgründe mitzuberücksichtigen, die das Vor-Urteil betrafen.
…der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Straftaten in einem Urteil selbstredend alle jene Strafzumessungsgründe mitzuberücksichtigen sind, die das Vor-Urteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425). Infolge gefährlicher Drohung als Volljähriger gegen eine Minderjährige ist (in Ansehung des Bedachtnahme-Urteils) zudem der Erschwerungsgrund des § 33 Abs 2 Z…
…gedanklichen Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Taten in einem Urteil demnach auch alle Strafzumessungsgründe miteinzubeziehen, die das Vorurteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425). Fallbezogen ist die Strafzumessung daher – innerhalb der im § 31 StGB bestimmten Grenzen nach den Kriterien des § 40 StGB – mit Rücksicht auf…
…Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Taten in einem Urteil demnach auch alle Strafzumessungsgründe miteinzubeziehen waren, die das Vorurteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425), wobei es nicht von Bedeutung ist, welche Strafzumessungsgründe im Vorurteil herangezogen wurden. Vielmehr ist die Strafbemessung mit Rücksicht auf die neu hinzugekommenen Strafzumessungsgründe nach Maßgabe…
…wertete das Erstgericht unter zutreffender Mitberücksichtigung der bei Aburteilung des Vorurteils (AZ 63 Hv 99/20v des Landesgerichts für Strafsachen Wien) vorgelegenen Strafzumessungsgründe (RIS-Justiz RS0091425) sieben einschlägige Vorstrafen, die in Verkehr gesetzte Suchtgiftmenge, die (insgesamt) mehrfache Qualifikation (im Rahmen des § 28a SMG) und das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen als erschwerend…
…der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Taten in einem Urteil demnach auch alle Strafzumessungsgründe miteinzubeziehen sind, die das Vor-Urteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425). Es ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung, welche Strafzumessungsgründe im Vor-Urteil herangezogen wurden, sondern die Strafbemessung ist mit Rücksicht auf die neu hinzugekommenen…
…gedanklichen Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Taten in einem Urteil demnach auch alle Strafzumessungsgründe miteinzubeziehen, die das Vorurteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425). Erwächst das Vor-Urteil noch vor Strafneubemessung oder Erledigung einer gegen den Strafausspruch gerichteten Berufung im Rechtsmittelverfahren in Rechtskraft, ist § 31 durch das Rechtsmittelgericht…
…gedanklichen Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Taten in einem Urteil auch alle Strafzumessungsgründe miteinzubeziehen sind, die die Vorurteile betreffen (RIS-Justiz RS0091425). Die Strafzumessungsgründe sind lediglich dahingehend zu präzisieren, dass sich die Milderungsgründe der geständigen Verantwortung sowie des positiven Nachtatverhaltens auf sämtliche Bedachtnahmeverurteilungen außer auf die Verurteilung…
…die das Vorurteil betrafen. Unter Einbeziehung der besonderen Strafbemessungsgründe des Vor-Urteils ( Ratz in WK² StGB § 40 Rz 2; RIS-Justiz RS0091425) ist erschwerend, dass der Angeklagte mehrere strafbare Handlungen derselben und verschiedenen Art begangen hat (hier: Zusammentreffen von vier Vergehen [§ 33 Abs 1…
…der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Straftaten in einem Urteil selbstredend alle jene Strafzumessungsgründe mitzuberücksichtigen sind, die das Vor-Urteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425). Schuldaggravierend (§ 32 StGB) sind der rasche Rückfall nach dem Vollzug einer achtmonatigen Freiheitsstrafe im Verfahren AZ ** des Bezirksgerichts Graz-Ost am 2…
…gedanklichen Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Taten in einem Urteil auch alle Strafzumessungsgründe miteinzubeziehen, die das Vor-Urteil betrafen (RIS-Justiz RS0091425). Die Strafzumessung ist daher – innerhalb der im § 31 StGB bestimmten Grenzen nach den Kriterien des § 40 StGB – mit Rücksicht auf die…
…der Strafe. Beim Angeklagten D* C* sind die Strafzumessungsgründe des Vor-Urteils des Landesgerichts für Strafsachen Graz, GZ **-80, mit zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0091425, RS0091431). Erschwerend ist demnach, dass er mehrere Handlungen derselben oder verschiedener Art begangen hat (hier: Zusammentreffen von vier Vergehen mit einem Verbrechen) und er (in…
…Taten verhängt worden wäre und ist von dieser die bereits im vorangegangenen Urteil ausgesprochene Strafe abzuziehen. Unter Einbeziehung der Strafzumessungsgründe des Vor-Urteils (RIS-Justiz RS0091425) ist als erschwerend zu werten, dass der Angeklagte mehrere strafbare Handlungen verschiedener Art (hier: ein Verbrechen und zwei Vergehen) über einen längeren Zeitraum begangen hat…
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