• Dokumente, die in Anhang 2 aufgeführt sind, deren Gültigkeit jedoch um mehr als sechs (6) Monate abgelaufen ist;
• Identitätsbestätigung durch eine Abfrage des Visa-Informationssystems;
• Fotokopien der in Anhang 2 dieses Abkommens aufgeführten Dokumente;
• Wehrpass;
• Führerschein;
• Geburtsurkunde;
• Jedes andere Dokument oder jede Bescheinigung, die zur Feststellung der Staatsangehörigkeit der betreffenden Person beitragen kann;
• Fotokopien der oben genannten Dokumente;
• Aussagen der betreffenden Person;
• Die von der betreffenden Person gesprochene Sprache;
• Glaubwürdige Aussagen von Zeugen; das Ergebnis der Befragung der betreffenden Person durch die zuständigen Behörden der ersuchten Vertragspartei.
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