• Pässe jeglicher Art (nationale Pässe, Diplomatenpässe, Dienstpässe und Ersatz-/Notpässe einschließlich Kinderpässe);
• Laissez-Passer, ausgestellt von der ersuchten Vertragspartei;
• Personalausweise (einschließlich vorläufiger und provisorischer Personalausweise);
• Militärische Dienstausweise;
• Seefahrtsbücher und Schifferdienstkarten;
• Staatsangehörigkeitsnachweise und andere amtliche Dokumente, die die Staatsangehörigkeit eindeutig belegen.
Diese Dokumente gelten als Nachweis der Staatsangehörigkeit, sofern ihre Gültigkeit nicht um mehr als sechs (6) Monate abgelaufen ist.
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