Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.
RKSV · Registrierkassensicherheitsverordnung
§ 2 Personenbezogene Bezeichnungen
…Personenbezogene Bezeichnungen § 2. Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.…
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