(1) Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist nur vorsätzliches Handeln strafbar.
(2) Eine schwerere Strafe, die an eine besondere Folge der Tat geknüpft ist, trifft den Täter nur, wenn er diese Folge wenigstens fahrlässig herbeigeführt hat.
StGB · Strafgesetzbuch
§ 7 Strafbarkeit vorsätzlichen und fahrlässigen Handelns
…Strafbarkeit vorsätzlichen und fahrlässigen Handelns § 7. (1) Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist nur vorsätzliches Handeln strafbar. (2) Eine schwerere Strafe, die an eine besondere Folge der Tat geknüpft ist…
§ 278c Terroristische Straftaten
…oder wesentliche Bestandteile der kritischen Infrastruktur (§§ 126a Abs. 4 Z 2, 126b Abs. 4 Z 2) beeinträchtigt werden, 7. vorsätzliche Gemeingefährdungsdelikte (§§ 169, 171, 173, 175, 176, 177a, 177b, 178) oder vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt (§ 180), 8. Luftpiraterie (§ …
§ 41 Außerordentliche Strafmilderung bei Überwiegen der Milderungsgründe
…und 4 muß jedoch auf Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten erkannt werden, wenn die Tat den Tod eines Menschen zur Folge gehabt hat (§ 7 Abs. 2), mag dieser Umstand auch schon die Strafdrohung bestimmen. (3) Die §§ 43 und 43a können auch angewendet werden, wenn auf…
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