Gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes, durch den die Einleitung der Disziplinaruntersuchung ohne Zustimmung des Disziplinaranwaltes abgelehnt wird, kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben.
RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 124 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Disziplinaruntersuchung
…Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Disziplinaruntersuchung § 124. Gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes, durch den die Einleitung der Disziplinaruntersuchung ohne Zustimmung des Disziplinaranwaltes abgelehnt wird, kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof…
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