Während einer Karenz hat der Dienstgeber die Dienstnehmerin über wichtige Betriebsgeschehnisse, die die Interessen der karenzierten Dienstnehmerin berühren, insbesondere Insolvenzverfahren , betriebliche Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.
MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 15g Recht auf Information
…Recht auf Information § 15g. Während einer Karenz hat der Dienstgeber die Dienstnehmerin über wichtige Betriebsgeschehnisse, die die Interessen der karenzierten Dienstnehmerin berühren, insbesondere Insolvenzverfahren , betriebliche Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu…
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