Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:
1. das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto;
2. das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens;
3. die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld;
4. der Partnerschaftsbonus.
Der Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld als Konto schließt einen Bezug von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens aus und umgekehrt.
KBGG · Kinderbetreuungsgeldgesetz
§ 1
…Abschnitt 1 Leistungsarten § 1. Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt: 1. das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto; 2. das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens…
§ 24e Anzuwendende Bestimmungen
…Anzuwendende Bestimmungen § 24e. § 1, § 2 Abs. 6 bis 8, § 4, § 4a, § 5b, § 6, § 7 Abs. …
JFFG · Jungfamilienfondsgesetz
§ 2 Zuwendung aus dem Jungfamilienfonds
…1) Die Zuwendung aus dem Jungfamilienfonds kann auf Ansuchen des betroffenen Elternteils gewährt werden, wenn eine Leistung nach § 1 KBGG für ein von 1. Jänner 2012 bis 28. Februar 2017 geborenes Kind bezogen wurde und ausschließlich aufgrund des Versäumens der Vorlagefrist nach §…
ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 59 Erlöschen und Ruhen der Berechtigung zur Berufsausübung, Streichung aus der Ärzteliste
…eine Karenz gemäß MSchG, Väter-Karenzgesetz (VKG), BGBl. Nr. 651/1989, oder anderer gleichartiger landes- oder bundesgesetzlicher Vorschriften, d) Zeiten, in denen Leistungen gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2002, bezogen werden sowie e) auslandsbedingte Studienaufenthalte für die Dauer von maximal einem Jahr, in begründeten Ausnahmefällen von maximal…
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