Bei der Exekution auf Vermögensrechte beträgt die Vergütung für
1. die pfandweise Beschreibung solcher Rechte 7,50 Euro und für
2. die Einführung eines Pächters oder Verwalters solcher Rechte 25 Euro.
Im Übrigen ist § 466 sinngemäß anzuwenden.
EO · Exekutionsordnung
§ 467 Exekution auf Vermögensrechte
…Exekution auf Vermögensrechte § 467. Bei der Exekution auf Vermögensrechte beträgt die Vergütung für 1. die pfandweise Beschreibung solcher Rechte 7,50 Euro und für 2. die Einführung eines Pächters…
§ 505 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
… 461, § 462 samt Überschrift, § 464, § 465 Z 1 bis 3, § 466 samt Überschrift, § 467 Z 1 und 2, § 468, § 469 samt Überschrift, § 470 Z 1 und 2, § 471, §…
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