(1) Zur Bewilligung und zum Vollzug der Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung auf das bewegliche Vermögen ist, soweit nichts anderes bestimmt wird, das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel die Person, gegen die Exekution geführt werden soll (verpflichtete Partei), ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.
(2) Hat die verpflichtete Partei im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel sich das bewegliche Vermögen, auf das Exekution geführt werden soll, befindet. Die Belegenheit von Geldforderungen richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Drittschuldners. Vermögensrechte (§§ 326 ff) gelten als an jenem Ort belegen, zu dem ihre stärkste Beziehung besteht.
EO · Exekutionsordnung
Art. 18 § 4 (Anm.: Zu den §§ 382a und 414, RGBl. Nr. 79/1896)
…Artikel 18 Übergangs- und Schlussbestimmungen (Anm.: Zu den §§ 382a und 414, RGBl. Nr. 79/1896) § 4. Auf vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geschlossene Ehepakte sind die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.…
§ 4 Örtliche Zuständigkeit bei einer Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung auf das bewegliche Vermögen
…Örtliche Zuständigkeit bei einer Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung auf das bewegliche Vermögen § 4. (1) Zur Bewilligung und zum Vollzug der Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung auf das bewegliche Vermögen ist, soweit nichts anderes bestimmt wird, das Bezirksgericht zuständig…
Art. 8 (Anm.: Zu den §§ 4, 5, 6, 20, 25, 26, 30, 31, 39, 42, 45, 47, 54, 54b – 54g, 61, 66, 68, 69, 70, 74, 75, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 84a – 84c, 85, 86, 86a, 88, 249, 249a, 250, 251, 251a, 252, 252a – 252j, 253, 253a, 254, 256, 257, 259, 260, 261, 262, 264, 264a, 264b, 265, 268 – 282a, 287, 289, 294a, 303a, 370, 375, 379 und 381, RGBl. Nr. 79/1896)
…Sie sind auf Exekutionsverfahren anzuwenden, in denen der Exekutionsantrag nach dem 30. September 1995 bei Gericht angebracht wird. (3) § 74 Abs. 4 EO in der Fassung des Art. I Z 20 ist auch auf Kostenbestimmungsbeschlüsse anzuwenden, die vor dem 1. Oktober 1995 erlassen wurden. (Anm…
§ 5c Örtliche Zuständigkeit bei einer Exekution zur Erwirkung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
…Exekution nach §§ 351 auf unbewegliches Vermögen, so richtet sich die Zuständigkeit nach § 5b, andernfalls ist das Gericht nach § 4 zuständig. (2) Bei einer Exekution nach §§ 346 und 353 bis 355 ist zur Bewilligung und zum Vollzug das Gericht nach § …
KartG 2005 · Kartellgesetz 2005
§ 34 Exekution auf Grund kartellgerichtlicher Beschlüsse und Vergleiche
…Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Verpflichtete seinen allgemeinen Gerichtsstand in Streitsachen hat (§§ 66, 75 JN), oder bei dem in den § 4 ff EO bezeichneten Exekutionsgericht zu beantragen.…
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