Zur Bewilligung und zum Vollzug der Exekution auf Grund der in §§ 1 und 2 angeführten Exekutionstitel sind, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Bezirksgerichte in Zivilsachen zuständig (Exekutionsgericht).
EO · Exekutionsordnung
§ 3 Sachliche Zuständigkeit
…Sachliche Zuständigkeit § 3. Zur Bewilligung und zum Vollzug der Exekution auf Grund der in §§ 1 und 2 angeführten Exekutionstitel sind, soweit dieses Gesetz nichts anderes…
Art. 10 § 3 (Anm.: Zu § 308a, RGBl. Nr. 79/1896)
…Anm.: Zu § 308a, RGBl. Nr. 79/1896) § 3. Die im § 308a Abs. 1 EO (Art. III Z 8) festgelegte Frist von drei Monaten beginnt für Forderungen, die vor dem 1. Jänner 1995 gepfändet, überwiesen und fällig…
Rückverweise