Bei einem Superädifikat ist eine Ausfertigung des Versteigerungsedikts auch dem Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich das Superädifikat befindet, zu übersenden.
EO · Exekutionsordnung
§ 173 Verständigung bei einem Superädifikat
…Verständigung bei einem Superädifikat § 173. Bei einem Superädifikat ist eine Ausfertigung des Versteigerungsedikts auch dem Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich das Superädifikat befindet, zu übersenden.…
…überdies in der Gemeinde, in der sich die zu versteigernde Liegenschaft befindet, in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Der Versteigerungstermin sei außerdem im Grundbuch anzumerken (§ 173 Abs 1 EO). Als Ausnahme von der Einschaltungsverpflichtung sehe § 71 Abs 2 Z 2 EO vor, daß bei geringem Wert der Exekutionsobjekte die Verlautbarung durch die Zeitung…
Rückverweise