Auf Grund einer Entscheidung, in der mehrere voneinander unabhängige Ansprüche zuerkannt wurden, kann, wenn nur hinsichtlich einzelner dieser Ansprüche ein die Exekution hemmendes Rechtsmittel erhoben wurde, zu Gunsten der übrigen nicht angefochtenen Ansprüche die Exekution bewilligt werden, sobald die Entscheidung über diese Ansprüche in Rechtskraft erwachsen ist.
EO · Exekutionsordnung
§ 13 Teilvollstreckbarkeit von Exekutionstiteln
…Teilvollstreckbarkeit von Exekutionstiteln § 13. Auf Grund einer Entscheidung, in der mehrere voneinander unabhängige Ansprüche zuerkannt wurden, kann, wenn nur hinsichtlich einzelner dieser Ansprüche ein die Exekution hemmendes Rechtsmittel erhoben…
§ 480 Zusammensetzung der Vergütung
…gilt mit 1. 70% als Überstundenvergütung (§ 16 des Gehaltsgesetzes 1956); hievon stellen 33,3% den Überstundenzuschlag dar, 2. 23% als Reisezulage (§ 13 Abs. 1 der Reisegebührenvorschrift 1955), 3. 5% als Aufwandsentschädigung (§ 20 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956) und 4. 2% als…
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