(1) Alle wichtigen Elemente eines Sicherheitsmanagementsystems, insbesondere die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Organisation, sind zu dokumentieren.
EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 189 Dokumentation des Sicherheitsmanagementsystems
…Dokumentation des Sicherheitsmanagementsystems § 189. (1) Alle wichtigen Elemente eines Sicherheitsmanagementsystems, insbesondere die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Organisation, sind zu dokumentieren.…
§ 243a Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 115/2024
…für Eisenbahnunternehmen, als deren vor der Kundmachung der Novelle BGBl. I Nr. 143/2020 eingeführtes Sicherheitsmanagementsystem noch nicht den §§ 189 bis 191 und der delegierten Verordnung (EU) 2018/762 über gemeinsame Sicherheitsmethoden bezüglich der Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme gemäß der Richtlinie (EU…
§ 199 Antrag
…dem Akkreditierungsgesetz 2012 entsprechend akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle zertifiziert worden ist. Aus dem vorzulegenden Zertifikat hat ersichtlich zu sein, dass das Sicherheitsmanagementsystem den §§ 189 bis 191 sowie unionsrechtlich vorgegebenen Kriterien entspricht und geeignet ist, die im § 188 angeführten Ziele zu erreichen. Das Zertifikat darf längstens ein…
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