Der Verantwortliche hat die in Art. 24 Abs. 1 und 2 sowie Art. 25 Abs. 1 und 2 DSGVO angeführten Verpflichtungen in Bezug auf die Übereinstimmung der Verarbeitung mit den Bestimmungen dieses Hauptstücks einzuhalten.
DSG · Datenschutzgesetz
Art. 2 § 46 Pflichten des Verantwortlichen
… Abschnitt Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter Pflichten des Verantwortlichen § 46. Der Verantwortliche hat die in Art. 24 Abs. 1 und 2 sowie Art. 25 Abs. 1 und 2 DSGVO angeführten Verpflichtungen in Bezug auf die Übereinstimmung der Verarbeitung mit den Bestimmungen dieses Hauptstücks einzuhalten.…
S. GSpAutG 2026 · Salzburger Glücksspielautomatengesetz 2026
§ 70 Verarbeitung personenbezogener Daten
…Konzessionsinhaber und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Maßnahmen; 3. zur anonymisierten Auswertung ausschließlich für statistische, planerische und steuernde Zwecke im Sinn des § 46 Abs 1 DSG 2000; 4. zur Verhinderung der Nutzung der Tätigkeiten von Konzessionsinhabern zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und 5. zur Ahndung von Übertretungen der…
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