Die erste Hauptfeststellung der Einheitswerte nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes ist zum 1. Jänner 1956 durchzuführen.
BewG 1955 · Bewertungsgesetz 1955
§ 81 § 81. Erste Hauptfeststellung.
…B. Übergangs- und Schlußbestimmungen. § 81. Erste Hauptfeststellung. Die erste Hauptfeststellung der Einheitswerte nach den Vorschriften dieses Bundesgesetzes ist zum 1. Jänner 1956 durchzuführen.…
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