Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 480 Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.
…Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung. § 480. Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf…
FlVG. · Flurverfassungsgesetz
§ 24 Grunddienstbarkeiten, Reallasten, Baurechte und sonstige Belastungen§ 24
…1) Grunddienstbarkeiten und Reallasten, die sich auf einen der im § 480 ABGB genannten Titel gründen, erlöschen mit Ausnahme der Ausgedinge ohne Entschädigung. Sie sind jedoch von der Behörde ausdrücklich aufrecht zu halten oder neu zu begründen, wenn…
FLG. 1973 · Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973
§ 28 Grunddienstbarkeiten, Reallasten, Baurechte und sonstige Belastungen
…1) Mit Rechtskraft des Zusammenlegungsplans erlöschen ohne Entschädigung a) Grunddienstbarkeiten und Reallasten, die sich auf einen der im § 480 ABGB genannten Titel gründen, und b) nicht angemeldete Geh- und Fahrtrechte. Davon ausgenommen sind Ausgedinge sowie von der Agrarbehörde ausdrücklich aufrecht erhaltene oder neu begründete Grunddienstbarkeiten…
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