4Ob67/74—OGH Entscheidung
22. Oktober 1974
…es keinen Unterschied macht, ob die Rechtsnachfolge auf seiten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers eintritt. Wie der Oberste Gerichtshof, gestützt auf die Bestimmung des § 1394 ABGB bereits zum Ausdruck gebracht hat, geht das Anfechtungsrecht (GlUNF 2173), der Fakturengerichtsstand (GlUNF 6293; Fasching I, 452), der vereinbarte Gerichtsstand (Rspr. 1930/113; Fasching I…