Geltungsbereich
§ 2Allgemeine Ziele
§ 3Allgemeiner Schutzzweck
§ 4Begriffsbestimmungen
§ 5Schutz von natürlich stehenden und fließenden Gewässern und ihrer Uferbereiche
§ 6Ankündigungen
§ 7Naturschutzgebiete
§ 8Landschaftsschutzgebiete
§ 9Europaschutzgebiete
§ 10Naturparke
§ 11Naturdenkmale
§ 12Geschützte Landschaftsteile
§ 13Bewahrung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsteilen
§ 14Vorläufiger Schutz für zukünftige Landschafts- und Naturschutzgebiete
§ 15Vorläufiger Schutz für zukünftige Europaschutzgebiete
§ 16Vorläufiger Schutz für zukünftige Naturdenkmale und geschützte Landschaftsteile
§ 17Schutz der nicht unter die VS-Richtlinie fallenden Tiere
§ 18Schutz der Vögel
§ 19Schutz der Pflanzen und Pilze
§ 20Schutz von Mineralien und Fossilien
§ 21Unterschutzstellungsverfahren für Natur- und Landschaftsschutzgebiete
§ 22Unterschutzstellungsverfahren für Europaschutzgebiete
§ 23Verfahren zur Erklärung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsteilen
§ 24Aufhebung von Erklärungen
§ 25Ersichtlichmachung im Grundbuch
§ 26Antrag
§ 27Bewilligungen, ökologischer Ausgleich
§ 28Naturverträglichkeitsprüfung
§ 29Erlöschen von Bewilligungen