RV/5100205/2024—BFG Entscheidung
07. Januar 2026
…geltenden Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen sind, es sei denn, dass die Mehrgewinne abweichend von diesem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel nur einem oder einigen der Gesellschafter zugeflossen wären (VwGH 6.2.2025, Ra 2024/13/0121 mwN). Eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Zurechnung muss von den anderen Gesellschaftern nachgewiesen werden (Doralt, EStG, § 27 Tz 41/2 mit Hinweis auf VwGH 19.10.2006…