W252 2309850-1—BVwG Entscheidung
18. Dezember 2025
…dass der Wiederaufnahmewerber den Grund, auf den sich das Wiederaufnahmebegehren stützt, in seinem Antrag aus eigenem Antrieb konkretisiert und schlüssig darzulegen hat (vgl VwGH 01.03.2022, Ra 2021/11/0023, RS 2). Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass die vom BF in seinem Wiederaufnahmeantrag äußerst vage gehaltenen Mutmaßungen über den damaligen Kenntnisstand…