Rückverweise
Prozessvoraussetzung für die Behandlung einer Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof ist das Vorliegen der formellen Beschwer (vgl VwGH vom 22. August 2016, Ro 2014/17/0081, mwN).
…1.7. Mit Schreiben vom 13.12.2024 gewährte das Bundesverwaltungsgericht dem Beschwerdeführer zur Frage des Vorliegens einer Beschwer unter Hinweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 31.05.2017, Ro 2017/17/0004, Parteiengehör. 1.8. Der Beschwerdeführer erstattete in der Folge jedoch keine Stellungnahme. II. Das Bundeverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der unter Punkt I. dargestellte Verfahrensgang wird…
…Art 47 GRC geboten ist (Grundrechtsakzessorietät; s dazu zusammenfassend VfSlg 19.989/2015 mwN; unter dem Aspekt des § 8a VwGVG vgl VwGH 31. 8. 2017, Ro 2017/21/0004), • die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten (Mittellosigkeit; vgl VwGH 25. 1. 2018, Ra…
…im Hinblick darauf, dass eine konkrete Frage insoweit auch nicht genannt wird, zu unterbleiben (vgl. zur erforderlichen Konkretisierung eines Vorabentscheidungsersuchens etwa VwGH 13.10.2025, Ro 2023/17/0004, mwN). 13 Die Revision war daher gemäß § 34 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen. Wien, am 16. Februar 2026…
…die Geltendmachung der Entscheidungspflicht nicht vereiteln (vgl. etwa VwGH 25.10.2017, Ra 2017/07/0073, mwN). Eine Überlastung der Behörde entschuldigt grundsätzlich nicht (vgl VwGH 20.03.2018, Ro 2017/03/0033), außer in seltenen Ausnahmefällen wie einer exzeptionelle Überlastung des BFA aufgrund des massiven Flüchtlingszustroms im Jahr 2015 (VwGH 10.11.2016, Ro 2016/20/0004…
…den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde nach § 8 VwGVG den hg. Beschluss vom 15. März 2017, Ra 2017/04/0024).“ (VwGH vom 27.06.2017, Ro 2017/12/0012). „[…] eine Säumnis der Behörde liegt dann nicht mehr vor, wenn die Behörde ihre Entscheidung vor Einlangen der Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht erlassen…
…Aufhebung des vorliegend angefochtenen Bescheides könnte die – bereits untergegangene – BF rechtlich nicht mehr günstiger stellen (vgl. VwGH 11.10.2016, Ro 2014/11/0058; 27.07.2016, Ro 2016/17/0019; 31.03.2016, Ro 2016/02/0002), weshalb die oben dargelegten Voraussetzungen vorliegen. Folglich war die Beschwerde gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG iVm Art. 132…
…für ein Rechtsmittel zur Verfügung stand, der ihm auch im Falle einer vom Gesetz tolerierten Ersatzzustellung üblicherweise zur Verfügung gestanden wäre (VwGH vom 26.05.2015, Zl. Ro 2015/01/0004). Nach der Rechtsprechung des VwGH ist es nicht erforderlich, dass dem Empfänger in Fällen einer Zustellung durch Hinterlegung stets die volle Frist für die Erhebung…
…Befunde und Vorgutachten (AZ 2.6-2.7, 2.11-2.12, 2.16, 2.17.1-2.18) und steht mit diesen auch nicht in Widerspruch (vgl. dazu VwGH 26.02.2016, Ro2014/03/0004). Auch die Subsumtion unter die jeweiligen Positionsnummern der Einschätzungsverordnung ist nachvollziehbar. Die Erhöhung des GdB auf insgesamt 60 vH ergibt sich aus der Verschlimmerung des…
…AZ 2.18.1) sowie die vorgelegten Befunde (AZ 2.9-2.10; 2.12-2.15) und steht mit diesen auch nicht in Widerspruch (vgl. dazu VwGH 26.02.2016, Ro2014/03/0004). Auch die Subsumtion unter die jeweiligen Positionsnummern der Einschätzungsverordnung ist nachvollziehbar. 2.2.3. Den Einwendungen der Beschwerdeführerin in der Stellungnahme und in der Beschwerde wurde durch…
…vor allem, wenn nicht alles besprochen werde. Die Beschwerdeführerin listete in ihrer Stellungnahme sämtliche gesundheitlichen Einschränkungen auf und bat um eine angemessene Bewertung und Einstufung. 1.7. Mit Bescheid des SMS vom 14.02.2024, Zahl: XXXX , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 01.03.2023 gemäß §§ 40, 41 und 45 BBG abgewiesen, da…