Rückverweise
Eine seit Rechtskraft des ersten Asylverfahrens behauptete Lageänderung im Herkunftsstaat steht der Zurückweisung des Folgeantrags dann entgegen, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass demnach eine andere Beurteilung in Bezug auf die Gewährung des Status des subsidiär Schutzberechtigten erfolgen könnte (Hinweis E vom 12. Oktober 2016, Ra 2015/18/0221).