I424 2309554-1—BVwG Entscheidung
03. März 2026
…Vielmehr ist es zur Begründung einer drohenden Verletzung von Art. 3 EMRK notwendig, detailliert und konkret darzulegen, warum solche exzeptionellen Umstände vorliegen (vgl. VwGH 25.04.2017, Ra 2016/01/0307, mwN). Lebensumstände, die sämtliche Personen die in der Republik Benin leben betreffen, können daher nicht als Grund für die Zuerkennung des Status des subsidiär…