Einfacher Einheitssatz auch im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Streitwert bis S 26.000,-- ohne Berufungsverhandlung.
…Verzeichnung gebührt der Beklagten für die Berufungsbeantwortung nur der einfache Einheitssatz. Das Berufungsgericht vertritt seit 8 Ra 118/98d (veröffentlicht in RIS-Justiz RG0000018 mit ausführlicher Begründung) in ständiger Judikatur die Auffassung, dass auch in Arbeitsrechtssachen bei Streitwerten bis zu EUR 2.700,00 - wie hier - in Analogie zu §…
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