7R72/25z—OLG Graz Entscheidung
03. Dezember 2025
…eine Sendung zugestellt werden dürfte, besteht die erst die Wirksamkeit der Zustellung begründende Voraussetzung, dass sich der Empfänger tatsächlich regelmäßig an der Abgabenstelle aufhält ( RS0083915 ; RS0134675 ). Eine postalische Zustellung, die nicht an einer Abgabestelle erfolgt, ist, sofern nicht andere Vorschriften Abweichendes bestimmen, gesetzwidrig, gilt als nicht erfolgt und ist daher rechtsunwirksam…