Dem in § 52 Abs 3 erster Satz StPO normierten Gebot, dem Verfahrenshelfer unverzüglich Kopien des Aktes von Amts wegen zuzustellen, wird auch durch die Freischaltung des elektronisch geführten Aktes für den Verteidiger entsprochen.
…elektronischer Datenübertragung erfolgen können. Mit Freischaltung des elektronisch geführten Akts für den Verteidiger wurden somit Kopien desselben an ihn ausfolgt und sohin zugestellt (RIS-Justiz RS0134433, 14 Os 57/23y). Der Anspruch des Beschuldigten (Angeklagten) auf Akteneinsicht geht ab Bestellung eines Verteidigers auf diesen über, sodass dem vertretenen Angeklagten selbst keine…
Rückverweise