7Ob214/24g—OGH Entscheidung
19. Februar 2025
…die durch die unmittelbare Einwirkung einer versicherten Gefahr (Schadenereignis) eintreten. Unmittelbares Einwirken ist gegeben, wenn die Naturgewalt einzige oder letzte Ursache für den Schaden ist ( RS0127591 vgl RS0109771 ). Eine unmittelbare Einwirkung der Naturgewalt ist immer dann gegeben, wenn die versicherte Sache sofort in dem Zeitpunkt beschädigt oder zerstört wird, in dem…