Der Annahme des Milderungsgrundes des § 34 Abs 1 Z 2 StGB steht der Umstand mehrfacher rechtskräftiger Verurteilungen entgegen, auch wenn diese im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes unter einem aufgehoben wurden.
…unter Berufung auf 11 Os 120/13a die (offensichtlich der Vorstrafenbelastung des Beschwerdeführers [US 5 f] geschuldete; vgl etwa RIS-Justiz RS0126178) Nichtannahme des Milderungsgrundes nach § 34 Abs 1 Z 2 StGB. Da sich das Erstgericht zu diesem Milderungsgrund jedoch weder positiv noch…
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