Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist aus Anlass eines zulässigen Rekurses auch von Amts wegen wahrzunehmen (§ 55 Abs 3 in Verbindung mit § 58 Abs 1 Z 1 AußStrG).
…Sohn die Möglichkeit genommen, Anträge nach Inventarerrichtung zu stellen. Diese Vorgangsweise begründet – wie das Rekursgericht insoweit zutreffend hervorgehoben hat – eine auch amtswegig aufzugreifende (RS0119971) Verletzung seines rechtlichen Gehörs, sofern diese Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte ( RS0120213 [T20; T21]). [20] Dies hat das Rekursgericht verneint, weil die…
…ist der Revisionsrekurs mangels erheblicher Rechtsfrage nicht zulässig. Das Aufgreifen einer Nichtigkeit wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs setzt ein zulässiges Rechtsmittel voraus (vgl RIS Justiz RS0119971 ua). Die Betreibende lässt außer Acht, dass ihrem Verwertungsantrag voll entsprochen wurde. Eine (materielle) Beschwer aufgrund des erklärenden Zusatzes im Verwertungsbeschluss „aufgrund der ……
…zwar aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels auch von Amts wegen aufzugreifen ist, aber nicht – wie die Nichtigkeitsgründe der Zivilprozessordnung – absolut wirkt (RIS Justiz RS0119971 [T7]). Er ist nur wahrzunehmen, wenn er Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (RIS Justiz RS0119971, RS0120213). Um in diesem Sinne beurteilen zu…
…3 AußStrG zwar aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels auch von Amts wegen aufzugreifen ist, aber nicht wie die Nichtigkeitsgründe der Zivilprozessordnung absolut wirkt (RIS Justiz RS0119971). Dieser ist nur dann wahrzunehmen, wenn er Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (RIS Justiz RS0120213). Nach § 58 Abs 1 Z 1…
…zwar aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels sogar von Amts wegen aufzugreifen ist, aber nicht – wie die Nichtigkeitsgründe der Zivilprozessordnung – absolut wirkt (RIS Justiz RS0119971 [T7]). Er ist vielmehr nur dann wahrzunehmen, wenn er Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (RS0120213). Nach § 58 Abs 1…
…einem solchen Mangel behafteten Sachentscheidung führen, sondern nur dann, wenn er zum Nachteil des Revisionsrekurswerbers ausschlagen könnte (§ 57 Z 4 AußStrG; RIS-Justiz RS0120213, RS0119971 [T2]). Gemäß § 58 Abs 1 und 3 AußStrG ist vor der Entscheidung auf Aufhebung und Zurückverweisung der Außerstreitsache an eine Vorinstanz zu prüfen, ob…
…1 Z 1 AußStrG einen Revisionsrekursgrund darstellt, der analog § 55 Abs 3 AußStrG auch von Amts wegen wahrzunehmen ist (RIS Justiz RS0119971 [T3]). Nach § 58 Abs 1 Z 1 und Abs 3 iVm § 71 Abs 4 AußStrG ist auch…
…aus Anlass eines zulässigen Rekurses auch von Amts wegen wahrzunehmen ist (§ 55 Abs 3 iVm § 58 Abs 1 Z 1 AußStrG; RIS-Justiz RS0119971). Der Oberste Gerichtshof hat dazu aber bereits Folgendes ausgesprochen (5 Ob 174/05g): „Anders als beim Rekurs sind in § 66 AußStrG neu die…
…AußStrG ist ein Verfahrensfehler, der analog § 55 Abs 3 AußStrG aus Anlass eines zulässigen Rekurses auch von Amts wegen (vgl RIS Justiz RS0119971) dann wahrzunehmen ist, wenn dieser Fehler Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (§ 57 Z 4 AußStrG; RIS Justiz RS0120213). Solches…
… 55 Abs 3 AußStrG von Amts wegen wahrzunehmen wäre (1 Ob 236/05w; 6 Ob 51/09g; RIS Justiz RS0119971 [T3]). Nach § 58 Abs 1 Z 1 und Abs 3 iVm § 71 Abs 4 AußStrG ist bei…
…AußStrG, der in dritter Instanz gemäß § 55 Abs 3 AußStrG iVm § 71 Abs 4 AußStrG von Amts wegen aufzugreifen ist (vgl RIS Justiz RS0119971). Dieser Anfechtungsgrund wirkt zwar nicht mehr - wie die Nichtigkeitsgründe nach der ZPO - absolut und muss nicht jedenfalls zu einer Aufhebung der mit einem solchen…
…Abs 1 Z 1 AußStrG an, der auch im Revisionsrekursverfahren analog § 55 Abs 3 AußStrG von Amts wegen wahrzunehmen wäre (RS0119971 [T3]). [9] Nach § 58 Abs 1 Z 1 und Abs 3 iVm § 71 Abs 4 AußStrG ist…
…aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels auch von Amts wegen aufzugreifen ist, aber nicht – wie etwa die Nichtigkeitsgründe der Zivilprozessordnung – absolut wirkt (RIS Justiz RS0119971). Er ist nur dann wahrzunehmen, wenn er für den Verfahrensausgang von Einfluss sein konnte (RIS Justiz RS0120213). Dem Revisionsrekurswerber obliegt es dabei, die Relevanz des…
…Abs 1 Z 1 AußStrG stellt einen Revisionsrekursgrund dar, der analog § 55 Abs 3 AußStrG auch von Amts wegen aufzugreifen ist (vgl RIS-Justiz RS0119971); sie stellt jedoch keinen absolut wirkenden Verfahrensmangel dar, sondern ist nur dann wahrzunehmen, wenn sie Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (§ 57…
…weitere Erhebungen erforderlich sind, ist mit Aufhebung vorzugehen ( G. Kodek in Gitschthaler/Höllwerth, AußStrG I 2 § 58 Rz 16 ff; RS0119971). 5. Im vorliegenden Fall hatte die Antragstellerin im erstinstanzlichen Verfahren keine Gelegenheit, sich zu den von der Antragsgegnerin gestellten Hilfsanträgen zu äußern, weil ihr diese…
…1 AußStrG ist ein Verfahrensfehler, der analog § 55 Abs 3 AußStrG zwar aus Anlass eines zulässigen Rekurses auch von Amts wegen (vgl RIS-Justiz RS0119971), jedoch nur dann wahrzunehmen ist, wenn dieser Fehler Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (§ 57 Z 4 AußStrG; RIS-Justiz RS0120213). Für…
…ist im außerstreitigen Verfahren zwar nur dann von Amts wegen wahrzunehmen, wenn die Gehörverletzung Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (RIS-Justiz RS0120213; RS0119971). Gemäß § 58 Abs 1 und 3 AußStrG ist vor der Entscheidung auf Aufhebung und Zurückverweisung der Außerstreitsache an eine Vorinstanz also grundsätzlich…
…1 Z 1 AußStrG an, der auch im Revisionsrekursverfahren analog § 55 Abs 3 AußStrG von Amts wegen wahrzunehmen wäre (RIS Justiz RS0119971 [T3]). 3.2 Nach § 58 Abs 1 Z 1 und Abs 3 iVm § 71 Abs 4 AußStrG ist…
…AußStrG ist ein Verfahrensfehler, der analog § 55 Abs 3 AußStrG zwar aus Anlass eines zulässigen Rekurses auch von Amts wegen (RIS Justiz RS0119971), jedoch nur dann wahrzunehmen ist, wenn dieser Fehler Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (§ 57 Z 4 AußStrG, RIS Justiz…
…Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist im Außerstreitverfahren zwar nur dann von Amts wegen wahrzunehmen, wenn sie Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (RS0119971 [T7]; RS0123128). Gemäß § 58 Abs 1 AußStrG ist vor der Entscheidung auf Aufhebung und Zurückverweisung der Außerstreitsache in eine der Vorinstanzen also…
…ist im außerstreitigen Verfahren zwar nur dann von Amts wegen wahrzunehmen, wenn die Gehörverletzung Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (RIS Justiz RS0120213; RS0119971). Gemäß § 58 Abs 1 und 3 AußStrG ist vor der Entscheidung auf Aufhebung und Zurückverweisung der Außerstreitsache an eine Vorinstanz also grundsätzlich…
…Nichtigkeitsgründe der Zivilprozessordnung - wirkt; er stellt vielmehr einen Revisionsrekursgrund dar, der analog § 55 Abs 3 AußStrG auch von Amts wegen aufzugreifen (vgl RIS Justiz RS0119971), aber nur dann wahrzunehmen ist, wenn er Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (§ 57 Z 4 AußStrG; RIS Justiz RS0120213; zu allem…
…Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist im Außerstreitverfahren zwar nur dann von Amts wegen wahrzunehmen, wenn sie Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (RS0119971 [T7]). Gemäß § 58 Abs 1 AußStrG ist vor der Entscheidung auf Aufhebung und Zurückverweisung der Außerstreitsache an eine der Vorinstanzen also grundsätzlich…
…1 Z 1 AußStrG an, der auch im Revisionsrekursverfahren analog § 55 Abs 3 AußStrG von Amts wegen wahrzunehmen wäre (RIS Justiz RS0119971 [T3]). [15] 1.2.2. Nach § 58 Abs 1 Z 1 und Abs 3 iVm § 71 Abs 4…
…absolut. Er stellt vielmehr einen Revisionsrekursgrund dar, der analog § 55 Abs 3 AußStrG zwar auch von Amts wegen aufzugreifen (vgl RIS Justiz RS0119971), aber nur dann wahrzunehmen ist, wenn er Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (§ 57 Z 4 AußStrG; RIS Justiz RS0120213…
…Verletzung des rechtlichen Gehörs ist im Außerstreitverfahren zwar nur dann von Amts wegen wahrzunehmen, wenn die Gehörverletzung Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (RS0119971 [T7]). Gemäß § 58 Abs 1 und 3 AußStrG ist vor der Entscheidung auf Aufhebung und Zurückverweisung der Außerstreitsache in eine Vorinstanz also…
…Nichtigkeitsgründe der Zivilprozessordnung - wirkt; er stellt vielmehr einen Revisionsrekursgrund dar, der analog § 55 Abs 3 AußStrG auch von Amts wegen aufzugreifen (vgl RIS Justiz RS0119971), aber nur dann wahrzunehmen ist, wenn er Einfluss auf die Richtigkeit der Entscheidung haben konnte (§ 57 Z 4 AußStrG; RIS Justiz RS0120213; RS0119971 [T2…
…Abs 1 Z 1 AußStrG an, der auch im Revisionsrekursverfahren analog § 55 Abs 3 AußStrG von Amts wegen wahrzunehmen wäre (RS0119971 [T3]). [11] 1.2. Nach § 58 Abs 1 Z 1 und Abs 3 iVm § 71 Abs 4 AußStrG…
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