19Bs253/25g—OLG Wien Entscheidung
19. Januar 2026
…extreme Ausnahmefälle beschränkt, die meist auf einmalige Verfehlungen, wie dies etwa auf Straftaten aus Konflikts- und Krisensituationen zutreffen kann, zugeschnitten ist (vgl dazu RIS-Justiz RS0092050, RS0092024). Schon die wiederholte, noch dazu von hoher krimineller Energie getragene und planvoll umgesetzte Tatbegehung verhindert diese erforderliche Prognose (vgl RIS-Justiz RS0092050 [T2, T3…