Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind.
…Kindes konkret gefährden; ob dies zutrifft, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl RS0048633 [insb T22, T24]). Dabei ist eine zukunftsorientierte Gesamtbetrachtung anzustellen (vgl RS0048632 ). [10] Eine konkrete Auflistung von einen Obsorgeentzug erfordernden „Gefährdungsmomenten“, sei es nun zu einem (sexuellen) Missbrauch oder aus anderen Gründen, ist daher nicht…
…legt das Rechtsmittel im Übrigen nicht nachvollziehbar dar. [14] 3. Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend ( RS0048632 ). Die Frage, welchem Elternteil die Kindesobsorge übertragen werden soll, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab, sofern auf das Kindeswohl ausreichend Bedacht genommen wurde…
…Situation auszugehen, sondern auch eine Zukunftsprognose anzustellen. Ein Obsorgewechsel hat zu unterbleiben, wenn keine sichere Prognose über dessen günstigen Einfluss auf das Kind vorliegt (vgl RS0048632). Ob die Voraussetzungen für eine Obsorgeübertragung erfüllt sind, hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl RS0115719). [6] Die Ansicht der Vorinstanzen, die Voraussetzungen…
…bereits etwa acht Monate vergangen. Zudem wird die aktuelle Lebens und Wohnsituation der Familie am neuen Wohnort noch genauer zu ermitteln sein (RS0106312; vgl auch RS0048632 [T4]). Dies ist durch das Bezirksgericht am nunmehrigen Wohnort der Eltern einfacher durchzuführen. Die schriftliche Stellungnahme der Familien- und Jugendgerichtshilfe kann jedenfalls auch vom neu…
…I § 145 Rz 5; Stabentheiner in Rummel, ABGB³ § 145 Rz 2a; JBl 1994, 328; JBl 1994, 608; JBl 1996, 381; RIS-Justiz RS0048632 ua). Richtig weist der Revisionsrekurswerber darauf hin, dass im Rahmen einer Obsorgeentscheidung auch Zukunftsprognosen zu stellen sind. Die zukunftsbezogene Rechtsgestaltung ist aber nur dann sachgerecht…
…ist ausschließlich das Wohl des Kindes maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind (RIS Justiz RS0048632). Die Entscheidung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (RIS Justiz RS0115719). Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass ausgehend von den getroffenen Feststellungen eine Kommunikationsbasis zwischen…
…für die beiden gemeinsamen ehelichen Töchter entzogen und an den Jugendwohlfahrtsträger übertragen. Die Revisionsrekurswerber werfen den Vorinstanzen vor, keine Feststellungen zur Zukunftsprognose (vgl RIS Justiz RS0048632) getroffen zu haben. Der Zweitrevisionsrekurswerber habe seinen Eingriff am Herzen gut überstanden und sei nunmehr auch körperlich wieder ausreichend belastungsfähig. Eine Rückkehr der 1997 geborenen…
… 1 AußStrG aufzuzeigen. 1. Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist nach ständiger Rechtsprechung ausschließlich dessen Wohl maßgebend (RIS Justiz RS0048632 [T1]). Sowohl die Frage, ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, als auch die Beurteilung, welche Verfügungen zur Sicherung des Kindeswohls nötig sind, hängen stets von…
…Pflegeelternteil (Stiefgroßmutter) zu übertragen ist, kann dahin stehen. Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist nämlich ausschließlich dessen Wohl maßgebend (RIS-Justiz RS0048632). Die Beurteilung der Vorinstanzen, dass es nach den Umständen des Falls das Wohl des Kindes gebietet, die Pflegemutter und nicht die mütterliche Großmutter mit der…
… 2014 befindet sich F* im Haushalt des Vaters. Obsorgeentscheidungen sind ausschließlich auf der Grundlage des Kindeswohls, das dem Elternrecht vorgeht, zu treffen (RIS Justiz RS0048632; RS0118080). Sie haben eine zukunftsbezogene Rechtsgestaltung zum Inhalt (RIS Justiz RS0106312). Bei einer Kollision mehrerer obsorgerechtlicher Leitgedanken iSd § 138 ABGB ist stets eine…
…das Auslangen gefunden werden. 8. Die Obsorgeentscheidung ist zukunftsbezogene Rechtsgestaltung und nur dann sachgerecht, wenn sie auf aktueller und ausreichender Sachverhaltsgrundlage beruht (vgl RIS-Justiz RS0048632 [T4]). Dem werden die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen – auch aus folgenden Gründen – nicht gerecht: 8.1. Zu K* (nunmehr fast dreieinhalb Jahre alt) steht…
…zu wollen, im vorliegenden Fall keine entscheidende Bedeutung zukommt, weil dies seinem Wohl zuwiderlaufen würde (vgl RS0048820). Davon, dass das Rekursgericht die gebotene Zukunftsprognose (vgl RS0048632) unterlassen habe, kann keine Rede sein. [6] 3. Der Revisionsrekurswerberin ist schließlich – wie schon vom Rekursgericht – entgegenzuhalten, dass sie zuletzt nicht die…
…62 Abs 1 AußStrG auf. [3] Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend (RIS Justiz RS0048632). Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine sinnvolle Ausübung der Obsorge beider Eltern ein gewisses Mindestmaß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit beider voraus. Um Entscheidungen gemeinsam im Sinn…
…T14]; RS0007101 [T19] = 6 Ob 200/16d; 5 Ob 10/18h). Oberstes Prinzip bei Obsorgerechtsentscheidungen ist stets die Wahrung des Kindeswohls (RS0048632 [T15]). Kein Elternteil hat unabhängig vom Wohl des Kindes ein Vorrecht auf dessen Pflege und Erziehung (RS0047911; RS0047830), mag es auch bei gleicher Eignung der…
…der Obsorge treffen, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung sofortige und rasche Maßnahmen erforderlich sind. Diese Maßnahmen setzen grundsätzlich eine akute Gefährdung des - ausschließlich relevanten (RIS Justiz RS0048632) - Kindeswohls voraus. Eine solche Gefährdung liegt vor, wenn die Obsorgepflichten objektiv nicht erfüllt oder subjektiv gröblich vernachlässigt worden sind, oder wenn die Obsorgepflichtigen durch ihr…
…ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind (RIS Justiz RS0048632). Unter dem Begriff der Gefährdung des Kindeswohls ist nicht geradezu ein Missbrauch der elterlichen Befugnisse zu verstehen. Es genügt, dass die elterlichen Pflichten (objektiv) nicht…
…ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind (RIS Justiz RS0048632). Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände die Obsorge für das Kind übertragen werden soll, ist…
…dem Elternrecht vorgeht (RIS Justiz RS0118080), maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind (RIS Justiz RS0048632; RS0106312). In Entsprechung des Grundsatzes der Familienautonomie soll den Familienmitgliedern die Obsorge solange gewahrt bleiben, als sich das mit dem Kindeswohl verträgt. Eine Beschränkung oder…
…vom 27. 5. 1999 (ON 56). Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend (SZ 69/20; RIS-Justiz RS0048632 mwN uva). Wegen geänderter Verhältnisse, zumindest aber wegen Gefährdung des Kindeswohls, kann jederzeit ein Antrag auf Abänderung der getroffenen Regelung gestellt werden (8 Ob 511…
…ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind (RIS Justiz RS0048632). Eine Änderung der Obsorgeverhältnisse darf nur als äußerste Notmaßnahme unter Anwendung eines strengen Maßstabs und nur insoweit angeordnet werden, als dies zur Abwendung einer drohenden…
…Einzelfallgerechtigkeit korrigiert werden müsste, ist den Vorinstanzen hier nicht unterlaufen. Bei der Entscheidung über die Obsorge ist ausschließlich das Wohl des Kindes maßgebend (RIS Justiz RS0048632). Auch wenn das Gesetz keine näheren Kriterien dafür aufstellt, ob eine Alleinobsorge eines Elternteils oder eine Obsorge beider Elternteile anzuordnen ist, so kommt es doch…
…oberstes Prinzip des Pflegschaftsverfahrens wahrt (RIS Justiz RS0007101 ua). Dabei ist nicht nur von der aktuellen Situation auszugehen, sondern auch eine Zukunftsprognose anzustellen (RIS-Justiz RS0048632). Nach der Rechtsprechung ist die Kontinuität der Erziehung, sofern sie dem Kindeswohl entspricht, jedenfalls nicht zu vernachlässigen (RIS-Justiz RS0047903 [T6, T7]). Von diesen Grundsätzen…
…werfen grundsätzlich keine Rechtsfragen iSd § 62 Abs 1 AußStrG auf (RS0007101). Dies gilt ebenso für die vom Vater aufgeworfenen Fragen der Zukunftsprognose (RS0048632) sowie des für die gemeinsame Obsorge erforderlichen Mindestmaßes an Kooperationsbereitschaft (RS0130248 [T2]). Revisibel wäre daher nur eine krasse Fehlbeurteilung der zweiten Instanz, die hier nicht…
…Kindes gefährdet haben (RIS-Justiz RS0048633). Bei der Entscheidung ist nicht nur von der momentanen Situation auszugehen, sondern sind auch Zukunftsprognosen zu stellen (RIS-Justiz RS0048632). Die Entziehung (allenfalls auch nur Einschränkung) der Obsorge ist demnach dann geboten, wenn der das Kind betreuende Elternteil seine Erziehungspflichten vernachlässigt, seine Erziehungsgewalt missbraucht oder…
…Situation auszugehen, sondern auch eine Zukunftsprognose anzustellen; ein Obsorgewechsel hat zu unterbleiben, wenn keine sichere Prognose über dessen Einfluss auf das Kind vorliegen (RIS Justiz RS0048632 [T2, T3 und T6]). Die ausführlich begründeten und sämtliche Beweisergebnisse berücksichtigenden übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen tragen diesen Grundsätzen Rechnung. Mit den dagegen von der Mutter…
…Gericht befragt worden sind . [16] 6 . Die Obsorgeentscheidung ist zukunftsbezogene Rechtsgestaltung und nur dann sachgerecht, wenn sie auf aktueller und ausreichender Sachverhaltsgrundlage beruht (vgl RS0048632 [T4]). Dem werden die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen nicht gerecht: [17] Insbesondere lässt sich aus den Feststellungen, dass das Wohl der Kinder bei der Mutter…
…des Kindes zu treffenden Entscheidung über die Obsorge nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu erstellen sind (RIS-Justiz RS0048632). Wenn die Revisionsrekursweber weiter daran festhalten, dass das Verfahren mangels Durchführung der im Rechtsmittel angeführten Beweise mangelhaft geblieben sei und geltend machen, dass darin eine…
…Auslangen gefunden werden. 8.1. Die Obsorgeentscheidung ist zukunftsbezogene Rechtsgestaltung und nur dann sachgerecht, wenn sie auf aktueller und ausreichender Sachverhaltsgrundlage beruht (vgl RIS Justiz RS0048632 [T4]). Dem werden die vom Erstgericht getroffenen Feststellungen nicht gerecht. Es steht lediglich fest, dass C* „erkennbar sprachliche und soziale“ Entwicklungsverzögerungen aufwies. Worin…
…führt keine erhebliche Rechtsfrage aus. Entgegen der Ansicht der Rechtsmittelwerber besteht Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu den Voraussetzungen der Entziehung der Obsorge (zB RIS-Justiz RS0048632). Den Eltern wurde die Obsorge nicht zwecks Änderung der Staatsbürgerschaft des Minderjährigen entzogen, sondern weil sie das Wohl ihres Kindes, das seit seinem vierten Lebensmonat…
…Bei der Beurteilung des Wohles des Kindes darf nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden, sondern es sind auch Zukunftsprognosen zu stellen (RIS Justiz RS0048632). Es kommt darauf an, welcher Elternteil in einer Gesamtschau unter Gegenüberstellung der Persönlichkeit, der Eigenschaften und der Lebensumstände besser zur Wahrnehmung des Kindeswohls geeignet ist…
…ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind (RIS-Justiz RS0048632). Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Wechsel in der Obsorge nach Möglichkeit zu vermeiden (Stabentheiner in Rummel³ ErgBd § 176 ABGB Rz 3 mwN). Die…
…des Kindes zu treffenden Entscheidung über die Obsorge nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu erstellen sind (RIS-Justiz RS0048632), und dass ein Wechsel in den Pflegeverhältnissen und Erziehungsverhältnissen nur dann vorzunehmen ist, wenn besonders wichtige Gründe vorliegen, die im Interesse des Kindes eine so…
…Grund der Umstände des Einzelfalles zu treffende Ermessensentscheidung dar, für die allein das Wohl des Kindes maßgeblich ist (RZ 1990/123; EFSlg 71.872; RIS-Justiz RS0048632 mit zahlreichen Entscheidungsnachweisen). In der Auffassung des Rekursgerichtes, dass keine wesentliche Änderung der Situation eingetreten sei und eine Rückführung der Kinder auf Grund der pädagogischen…
…ist ausschließlich das Wohl des Kindes maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind (RIS Justiz RS0048632). Die Entscheidung hängt grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl RIS Justiz RS0115719). 4. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass ausgehend von den Feststellungen…
…zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG). Begründung: Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend (RIS Justiz RS0048632 ua). Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände die Obsorge für das Kind übertragen werden soll…
…erscheinen lassen, weil andernfalls das Wohl des pflegebefohlenen Kindes gefährdet wäre (10 Ob 25/00z mwN). Entscheidend ist ausschließlich das Wohl des Kindes (RIS-Justiz RS0048632). Die Entscheidung hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Ihr kommt grundsätzlich keine erhebliche Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG zu (RIS-Justiz…
…21g zum Obsorgeentzug ohne Tatsachengrundlage; 4 Ob 205/21g) und überdies bei einem Obsorgewechsel eine Zukunftsprognose über dessen Einfluss auf das Kind beinhaltet (RS0048632; 4 Ob 205/21g). [8] 3. Das Erstgericht hat zwar beide Elternteile einvernommen, es vermischt aber in seiner Darstellung des Sachverhalts bruchstückhaft…
…von Kindern, BGBl I 2011/4 – Rechte von Kindern verlangt (vorrangige Erwägung); demgegenüber sind die Interessen der Eltern nachrangig (vgl RS0007101 [T1]; RS0048632 [T15]; RS0115719 ua). Zum anderen lässt sich die von ihm angenommene gleich gute Eignung, worauf er anschließt, dass er zur Obsorge nicht nur bereit, sondern…
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