Eine analoge Anwendung des § 265 StPO auf die bedingte Entlassung aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme kommt nicht in Betracht.
…dass eine analoge Anwendung des § 265 StPO auf die bedingte Entlassung aus einer mit Freiheitsentziehung vebundenen vorbeugenden Maßnahme nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0091867). Ein vorläufiges Absehen vom Vollzug der Maßnahme war aufgrund der unbedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe nicht möglich (§ 157a Abs 1 letzter Satz StVG) und kommt eine…
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