1Ob69/25s—OGH Entscheidung
31. Juli 2025
…Beiträge der Streitteile, die in der Liegenschaft wertbildend aufgegangen sind, ausgeschlossen wäre. Vielmehr ist deren Voraussetzung ja, dass die Liegenschaft in die Aufteilungsmasse einzubeziehen ist (RS0057490; RS0057298 [T5]). [16] Mit diesen Ausführungen zeigt die Rechtsmittelwerberin daher nicht auf, dass der (gesamte) Verkehrswert der Liegenschaft in A* der Aufteilung zugrunde zu legen…