32Bs7/26b—OLG Wien Entscheidung
09. Februar 2026
…gemäß § 494a Abs 1 StPO gefasste Beschluss daher aufzuheben und neuerlich originär über den allfälligen Widerruf der bedingten Strafnachsicht zu entscheiden (RIS Justiz RS0101886, RS0100194 [insbesondere T1], [T2], [T5], [T7]; 12 Os 85/19w Jerabek/Ropper, WK-StPO § 498 Rz 8). Davon ausgehend, ist anzunehmen, dass der Vollzug…