Unterlassungsklage wegen Facebook-Like: Streitwert und Zuständigkeit—OLG Wien Entscheidung
1R58/25v08. Mai 2025
… – Bewertung nach § 59 JN (vgl RS0046484), um eine Erschleichung der Zuständigkeit des Gerichtshofs erster Instanz (oder einer Senatsbesetzung) zu verhindern (vgl RS0046518; Gitschthaler aaO Rz 6, 10). 1.4 Der Kläger behauptet, die Beklagte habe sich durch ein „Like“ zu einem unwahren und ehrenbeleidigenden Kommentar…