Die einem (die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden) Rauschzustand nahekommende Alkoholisierung ist ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 35 StGB zu beurteilen.
…darauf zu verweisen, dass die (einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand nahekommende) Alkoholisierung ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 35 StGB zu beurteilen ist (RIS-Justiz RS0091254). Mit seinen ein Nichtvorliegen des Erschwerungsgrundes des § 33 (zu ergänzen: Abs 1) Z 3 StGB behauptenden Berufungsausführungen ist er hinwieder auf die diesbezüglichen Ausführungen…
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