Der Zugang einer Willenserklärung durch Ersatzzustellung an einen Dienstnehmer bzw Arbeitnehmer des Empfängers setzt eine Abhängigkeit und Unselbständigkeit des Übernehmers der Postsendung vom Adressaten voraus.
…Der Zugang einer Willenserklärung durch Ersatzzustellung an einen Dienstnehmer bzw Arbeitnehmer des Empfängers setzt eine Abhängigkeit und Unselbständigkeit des Übernehmers der Postsendung vom Adressaten voraus (RS0038017). Arbeitnehmer im Sinn des § 16 ZustG ist, wer in einem Dienstverhältnis zum Empfänger steht, mag dies entgeltlich oder unentgeltlich sein, wobei die Merkmale der…
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