23Bs167/25i—OLG Wien Entscheidung
03. Juli 2025
…StGB nicht vor, ist mit „Furcht“ im Sinne dieser Gesetzesstelle doch nur eine solche vor einem Anstifter, Vorgesetzten oder Dienstgeber gemeint (RIS-Justiz RS0091562). Ebensowenig fällt eine Tatbegehung unter Umständen, die einem Strafaufhebungsgrund nahekommen, unter den Milderungsgrund des § 34 Abs 1 Z 11 StGB (RIS-Justiz RS0091251). Aber…