Delegierungsgrund, wenn der Disziplinarbeschuldigte Organ (hier: Vizepräsident) derselben Rechtsanwaltskammer ist (so schon Bkd 19/77).
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T5], RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalt-Stellvertreters…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T12, T16, T20]; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalts…
…ausübt, stellt schon im Hinblick auf das in § 22 DSt geregelte Verfahren einen wichtigen Grund iSd § 25 Abs 1 DSt (RIS-Justiz RS0055477 [insbes T23]) dar, der in analoger Anwendung dieser Bestimmung eine Delegierung an eine andere Rechtsanwaltskammer schon im Stadium vor der Entscheidung über die Stellung eines…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477, RS0106278 [T5]; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Dem Antrag war daher Folge zu geben und…
…DSt vor, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger eine Übertragung des Verfahrens an den Disziplinarrat einer anderen Rechtsanwaltskammer notwendig macht (RIS-Justiz RS0055477). Dem Antrag war daher Folge zu geben (vgl RIS-Justiz RS0119913), wobei die Sache an den Disziplinarrat der (benachbarten) Rechtsanwaltskammer Niederösterreich delegiert wird.…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T1], RS0106278 [T6], RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Es war daher dem Antrag des…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T5] und RS0055618, jüngst 30 Ns 1/19d sowie 30 Ns 4/19w). Es war daher dem Antrag des Disziplinarrats der…
…des Angezeigten als Organ der Rechtsanwaltskammer ***** ein wichtiger Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung vorliegt (vgl RIS Justiz RS0055477).…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T1]; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalts Folge zu…
…die Delegierung an die benachbarte Rechtsanwaltskammer dar, weil schon der bloße Anschein einer Voreingenommenheit der zur Entscheidung berufenen Organe vermieden werden soll (vgl RIS Justiz RS0055477 ua).…
…des Ausschusses der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer ist, stellt einen wichtigen Grund im Sinn des § 25 Abs 1 zweiter Fall DSt dar (RIS Justiz RS0055477 [T20]; Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 [2023] § 25 DSt Rz 4). [7] Dem Antrag war daher Folge zu…
…dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger eine Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (vgl RIS Justiz RS0055477 [insb T5]; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T3, T5]). [5] Dem Antrag war daher Folge zu geben…
…Verfolgungsantrags gebotene Delegierung dar, weil auch diesfalls schon der bloße Anschein einer Voreingenommenheit der zur Entscheidung berufenen Organe vermieden werden soll (vgl RIS Justiz RS0055618, RS0055477, RS0106278 [T1]; 20 Ns 1/14y; Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 9 [2015] § 25 DSt Rz 1 unter Zitierung…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T1]; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [3] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalt Stellvertreters Folge…
…vorliegende Disziplinaranzeige gegen den Kammeranwalt der Rechtsanwaltskammer für ***** richtet, stellt einen wichtigen Grund iSd § 25 Abs 1 zweiter Fall DSt (RIS-Justiz RS0055477 [insb T23]) dar, der in analoger Anwendung dieser Bestimmung eine Delegierung an eine andere Rechtsanwaltskammer schon im Stadium vor der Entscheidung über die Stellung eines…
…Ausschusses der betreffenden Rechtsanwaltskammer geführt wird, einen wichtigen Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung darstellt (vgl RIS-Justiz RS0055477 [T16, T20]).…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T5] und RS0055618). [4] Es war daher dem Antrag des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer für Kärnten Folge zu geben und die Sache dem Disziplinarrat der Steiermärkischen…
…eines Verfolgungsantrags gebotene Delegierung dar, weil diesfalls schon der bloße Anschein einer Voreingenommenheit der zur Entscheidung berufenen Organe vermieden werden soll (vgl RIS Justiz RS0055618, RS0055477, RS0106278 [T1]; 20 Ns 1/14y, 22 Ns 1/16s; Engelhart/Hoffmann/Lehner/ Rohregger/Vitek , RAO 9 [2015] § 25…
…Angezeigten als Organ (hier: *) der Rechtsanwaltskammer * ein wichtiger Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung vorliegt (vgl RIS-Justiz RS0055477; Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 10 § 25 DSt Rz 4 [zur Anzeigeerstattung durch ein Organ oder Mitglied der zuständigen Rechtsanwaltskammer vgl…
…als Mitglied eines Organs der Rechtsanwaltskammer ***** ein wichtiger Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung vorliegt (vgl RIS Justiz RS0055477).…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T1], RS0106278 [T6], RS0055618: zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [6] Es war daher dem Antrag des…
…Angezeigten als (bisheriges) Organ der Rechtsanwaltskammer ***** ein wichtiger Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung vorliegt (vgl RIS Justiz RS0055477).…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477 [T1], RS0106278 [T6], RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [4] Es war daher dem Antrag des…
…Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer ***** sowie als Anwaltsrichterin ein wichtiger Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung vorliegt (vgl RIS Justiz RS0055477).…
…DSt vor, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger eine Übertragung des Verfahrens an den Disziplinarrat einer anderen Rechtsanwaltskammer notwendig macht (RIS-Justiz RS0055477 [T5]). Dem Antrag war daher im bezeichneten Umfang Folge zu geben (vgl RIS-Justiz RS0119913 [T1 und T3]), wobei die Sache an den Disziplinarrat der…
…als Mitglied des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer ***** ein wichtiger Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung vorliegt (vgl RIS Justiz RS0055477 [insb T5]).…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477, RS0055618; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS Justiz RS0119913 [T1, T5]). [4] Es war daher dem Antrag des Kammeranwalts Folge zu…
…DSt vor, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS Justiz RS0055477). [5] Dem Antrag war daher spruchgemäß Folge zu geben.…
…DSt dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger die Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (RIS-Justiz RS0055477 [T1]; zur Möglichkeit der Delegierung vor Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vgl RIS-Justiz RS0106278 [T1, T5]; RS0119913 [T1, T5]). [4] Es war daher dem Antrag des…
…Amtsführung als deren Kassier) geführt wird, einen wichtigen Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung darstellt (vgl RIS Justiz RS0055477 [T3, T8, T12 bis T16, T18, T20]; Feil/Wennig , Anwaltsrecht 8 , 922).…
…zweiter Fall DSt) vor, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger eine Übertragung des Verfahrens an eine andere Rechtsanwaltskammer notwendig macht (RIS Justiz RS0055477). Dem Antrag war daher Folge zu geben und das Disziplinarverfahren an die Rechtsanwaltskammer Salzburg zu übertragen.…
…Folge zu geben, weil damit ein die Übertragung rechtfertigender wichtiger Grund im Sinn des § 25 Abs 1 DSt dargetan wurde (RIS Justiz RS0055477 [T5], jüngst 22 Ns 1/24b; zur Möglichkeit der Delegierung vor der formalen Einleitung eines Disziplinarverfahrens [ § 22 Abs 3 DSt…
…Folge zu geben, weil damit ein die Übertragung rechtfertigender wichtiger Grund im Sinn des § 25 Abs 1 DSt dargetan wurde (RIS Justiz RS0055477 [T5], jüngst 21 Ns 1/23v).…
…dar, der zur Vermeidung des Anscheins einer Parteilichkeit der Entscheidungsträger eine Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen Disziplinarrat notwendig macht (vgl RIS Justiz RS0055477 [insb T5]). [7] Den Anträgen war daher Folge zu geben und die Sache dem Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer * zu delegieren.…
…Angezeigten als (bisheriges) Organ der Rechtsanwaltskammer ***** ein wichtiger Grund (§ 25 Abs 1 zweiter Fall DSt) für die Delegierung vorliegt (vgl RIS-Justiz RS0055477).…
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