Auch wo nur die Gefahr einer Interessenkollision vorliegt, darf der Rechtsanwalt nicht die Vertretung beider Parteien führen, da das Standesdelikt der Doppelvertretung ja auch fahrlässig begangen werden kann.
…gelte und sich die Interessenlage im Fall eines Prozessverlusts und Regresses unterschiedlich darstellen könne. Außerdem würden sich die Rechtsanwälte dem Vorwurf der Doppelvertretung aussetzen (vgl RS0055534 ). Auf diese – berechtigten – Argumente ist die Klägerin im Kostenrekurs nicht eingegangen. 7. Schließlich behauptet die Klägerin, die Kostenentscheidung sei nichtig, weil sie durch…
…das Vorliegen von „zusammenhängenden Sachen“ iSd § 10 Abs 1 RAO. Dieser Begriff ist, dem Regelungszweck entsprechend, weit auszulegen (RIS-Justiz RS0055534, RS0117715). Im Sinn einer solchen Auslegung erfolgten die festgestellten Beratungs- und Vertretungshandlungen des Beschuldigten für M***** und W***** im Zusammenhang mit der Lösung von deren…
…nur möglichen – Interessenskollision fernzuhalten. Danach richtet sich auch die begrifflich weite Auslegung des Gesetzesbegriffs „Gegenpartei“ (RIS Justiz RS0054995 [T13 und T26], RS0055492, RS0055534 und RS0117715 sowie Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 § 1 DSt Rz 37 ff). [7] Nach den Feststellungen…
…um das Vorliegen von „zusammenhängenden Sachen“ iSd § 10 Abs 1 RAO und damit einer materiellen Doppelvertretung zu begründen (RIS Justiz RS0055534 [T2]; RS0117715 [T3]). Die Rechtsrüge (Z 9 lit a) bestreitet das Vorliegen einer unzulässigen Doppelvertretung (zusammengefasst) mit der Behauptung, es habe kein Konflikt…
…auch RIS Justiz RS0098671). [9] Davon abgesehen lässt der Berufungswerber außer Acht, dass das Disziplinarvergehen der Doppelvertretung auch fahrlässig begangen werden kann (RIS-Justiz RS0096651, RS0055534; Engelhart/Hoffmann/ Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 § 10 RAO Rz 16) und der objektive Sorgfaltsverstoß grundsätzlich die subjektive Sorgfaltswidrigkeit indiziert (RIS Justiz…
…in derselben Sache, sondern auch in zusammenhängenden Sachen, wobei letzterer Begriff dem Regelungszweck entsprechend weit auszulegen ist (25 Os 6/14s, RIS Justiz RS0055534 [T3], jüngst 20 Ds 1/17b). Erfasst sind demnach alle Konstellationen, in denen Interessenkollisionen zweier Parteien vorliegen oder auch nur die Gefahr einer…
…„zusammenhängenden Sachen“ im Sinne des § 10 Abs 1 RAO, der Begriff ist also dem Regelungszweck entsprechend weit auszulegen (RIS Justiz RS0055534 [T2 und T3], RS0117715). Die Doppelvertretung ist auch dann disziplinär, wenn kein Vertrauensmissbrauch gegenüber dem Klienten vorliegt und dem Klienten kein Schaden entstanden ist. Sie…
…die Gefahr einer Interessenkollision droht, handelt der Machthaber insoweit ohne Vertretungsmacht (vgl zu Doppelvertretung und Insichgeschäft 5 Ob 179/09v; RIS Justiz RS0019639, RS0055534). Auch außerhalb von Doppelvertretung und Insichgeschäft kann bei Widerstreit mit einem unmittelbaren Eigeninteresse des gesetzlichen Vertreters das Vorliegen eines Kollisionsfalls zu prüfen sein (vgl 2…
…ohne dessen Schädigung realisiert wurde. Die unechte Doppelvertretung ist selbst dann disziplinär, wenn auch nur die konkrete Gefahr einer Interessenkollision besteht (RIS Justiz RS0055014 [T4]; RS0055534 [T1, T2]). Unter „vertreten“ iSd § 10 Abs 1 RAO ist nicht allein das Einschreiten auf Grund einer Vollmacht zu verstehen…
…§ 10 RAO Rz 11, DSt § 1 Rz 37 ff; RIS-Justiz RS0054995 [T13, T25, T26, T29], RS0117715, RS0055492, RS0055534; ausführlich zuletzt 20 Ds 9/21k mwN). [12] Davon ausgehend zeigt der Berufungswerber zutreffend auf, dass den Feststellungen nicht zu entnehmen ist, dass…
…Gefahr einer derartigen Interessensüberschneidung besteht (vgl Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 9 § 1 DSt Rz 38; RIS Justiz RS0117715, RS0055534). Formelle (unechte) Doppelvertretung ist nach (hier noch:) § 12a RL-BA 1977 dann gegeben, wenn der Anwalt ein neues Mandat übernimmt oder ein…
… 31 S 6 f). [17] Bleibt im Übrigen anzumerken, dass dem Erkenntnis Feststellungen zu einer zumindest fahrlässig gesetzten (vgl RIS Justiz RS0096651, RS0055534; Rohregger in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 § 10 Rz 16) materiellen oder formellen Doppelvertretung nicht zu entnehmen sind und die…
…verstehen ist. Erfasst sind demnach alle Konstellationen, in denen Interessenskollisionen zweier Parteien vorliegen oder auch nur die Gefahr einer derartigen Interessensüberschneidung besteht (RIS Justiz RS0117715, RS0055534; vgl auch Lehner in Engelhart/Hoffmann/Lehner/Rohregger/Vitek, RAO 10 § 1 DSt Rz 37/1 ff). [14] Wie der Berufungswerber…
…al , RAO 11 § 1 DSt Rz 7/1 ff mwN). Dies gilt auch für das Standesdelikt der unzulässigen Doppelvertretung (RIS Justiz RS0055534). [13] Zu den Ausführungen betreffend die Vertretung der Käufer durch Ing. W* M* genügt der Hinweis auf § 8 RAO. [14] Soweit die…
…ist. Erfasst sind demnach alle Konstellationen, in denen Interessenkollisionen zweier Parteien vorliegen oder auch nur die Gefahr einer derartigen Interessensüberschneidung besteht (RIS Justiz RS0054995, RS0117715, RS0055534; vgl auch Engelhart/Hoffmann/ Lehner/Rohregger/Vitek , RAO 11 § 1 DSt Rz 37/1 ff). [5] Vor diesem Hintergrund erweist sich…
…in dem nämlichen Rechtsstreit dienen oder Rat erteilen. Auch wo nur die Gefahr einer Interessenkollision vorliegt, darf der Rechtsanwalt nicht die Vertretung beider Parteien führen (RS0055534). Ob die Gefahr einer Interessenkollision besteht, kann nur ausgehend von den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. 3.2. Das Berufungsgericht verneinte die Gefahr einer Interessenkollision…
…auch nur die Gefahr einer derartigen Interessensüberschneidung besteht (vgl Lehner in Engelhart et al , aaO § 1 DSt Rz 38; RIS Justiz RS0117715, RS0055534). Das Vorliegen einer formellen (unechten) Doppelvertretung ist in Abkehr von einer gemäß vormaliger Judikatur formalen Betrachtungsweise (sogenannte „Anscheinsjudikatur“) seit Kundmachung von § …
…Gefahr einer Interessenkollision, insbesondere aber eines Vertrauensbruchs, begründet das Vorliegen von „zusammenhängenden Sachen“ iSd § 10 Abs 1 RAO (RIS Justiz RS0055534 [T2]; vgl auch 24 Os 1/14y), der Begriff ist also dem Regelungszweck entsprechend weit auszulegen. Aus dieser Sicht erfolgten die festgestellten Vertretungshandlungen…
…„zusammenhängenden Sachen“ im Sinne des § 10 Abs 1 RAO, der Begriff ist also dem Regelungszweck entsprechend weit auszulegen (RIS Justiz RS0055534 [T2 und T3], RS0117715). Entgegen dem Vorbringen der Rechtsrüge, wonach der (im Kaufvertrag enthaltene) „Treuhandvertrag“ losgelöst vom dahinter stehenden Kaufvertrag zu betrachten sei…
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