Wenn das Berufungsgericht trotz Mängelrüge die geltendgemachte Verletzung der Bestimmung des § 362 Abs 2 ZPO nicht wahrnimmt, vielmehr seinerseits diese Bestimmung verletzt, liegt darin ein Mangel des Berufungsverfahrens.
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, läge ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor (RS0040597 [T4]; vgl RS0043086). [8] Der Rechtsmittelwerber ist dabei zur Dartuung der abstrakten Eignung des Verfahrensmangels gehalten, wenn die Erheblichkeit des Mangels nicht offenkundig ist (RS0043027…
…der Verfahrensrüge gegen die entscheidende Negativfeststellung wirft keine erhebliche Rechtsfrage auf, weil der Kläger insofern keinen zur Wahrung der Rechtssicherheit aufzugreifende n Mangel des Berufungsverfahrens (RS0040597 [T2 bis T4]; RS0043086 [T7]) aufzeigt. Denn auch nach seinem erstinstanzlichen Vorbringen konnten die Zeugen, deren Nichteinvernahme er rügte, keine Angaben zur tatsächlichen Weitergabe von…
…Gutachtens mit Erfolg abgelehnt wurde. (Nur) insoweit könnte die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens einen Verfahrensmangel abgeben (25 Rs 38/19b; RIS-Justiz RS0040597; RS0113643; Rechberger/ Klicka aaO). Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass die Auswahl eines Sachverständigen im Ermessen des Ger ichts liegt, das dabei weder an…
…geäußert wurden oder dieser nach Abgabe des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt wurde. (Nur) insoweit kann die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens einen Verfahrensmangel abgeben (RIS Justiz RS0040597; RS0113643; OLG Innsbruck zB 23 Rs 28/23x ErwGr 2.3.; 25 Rs 38/19b; Pochmarski/Tanczos/Kober, Berufung in der ZPO…
…Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hätte (RIS Justiz RS0040597 [T2 bis T4]; RS0042963 [T52]; RS0043166 [T3]). Davon kann hier nicht die Rede sein. Das Berufungsgericht hat sich mit der Verfahrensrüge auseinandergesetzt und diese mit…
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor (RS0040597 [T3, T4]; RS0043086). Davon ist im vorliegenden Fall nicht auszugehen. Das Berufungsgericht hat sich mit den Argumenten in der Mängelrüge befasst, jedoch die rechtliche Relevanz…
…gemacht werden (Kodek in Rechberger² Rz 3 Abs 2 zu § 503 ZPO; Feil/Kroisenbrunner ZPO Kurzkommentar [2003] Rz 1638 Abs 3; RIS-Justiz RS0040597 [T1]; RS0042963). Dies gilt insbesondere für den vorliegenden Fall; hat die Beklagte die unterlassenen Beweisaufnahmen doch - wie die Revision selbst aufzeigt (Punkt 3.2.1 bis 3.2.4…
…verneint wurde, im Revisionsverfahren nicht mehr gerügt werden (vgl Kodek in Rechberger, ZPO2 § 503 Rz 3; Feil/Kroisenbrunner, ZPO Kurzkommentar Rz 1638; RIS-Justiz RS0040597 [T1]; RS0042963). Das gilt insbesondere für den vorliegenden Fall, hat doch die Beklagte die Zurückweisung ihres Vorbringens als verspätet und die unterlassenen Beweisaufnahmen bereits in…
…geäußert wurden oder dieser nach Abgabe des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt wurde. (Nur) insoweit kann die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens einen Verfahrensmangel abgeben (RIS Justiz RS0040597; RS0113643; OLG Innsbruck zB 20.10.2023, 23 Rs 51/23f ErwGr 5.2.; 19.6.2019, 25 Rs 38/19b ErwGr 2.1.; Pochmarski/Tanczos…
…des erstinstanzlichen Verfahrensmangels beruht weder auf einer aktenwidrigen Grundlage (vgl RIS-Justiz RS0043166) noch auf einer unrichtigen Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften (vgl RIS-Justiz RS0043086 und RS0040597). Ein Verstoß des mehrfach ergänzten und erörterten neurologisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens gegen zwingende Denkgesetze ist nicht erkennbar. Mit seinen Ausführungen zur Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens bekämpft der…
…mehr geltend gemacht werden (RS0042963). Anderes gilt nur, wenn das Berufungsverfahren selbst mängelbehaftet ist, weil sich das Berufungsgericht mit der Mängelrüge nicht befasst (RS0042963 [T9]; RS0040597 [T4]) oder diese mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hätte (RS0042963 [T28]; RS0043086 [T5]). In Bezug auf die unterlassenen Zeugenbeweise liegt beides…
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor (RS0040597 [T3, T4]; RS0043086). Das ist hier nicht der Fall. [2] Das Berufungsgericht hat sich inhaltlich mit dem von der Klägerin in der Berufung geltend gemachten…
…ist nur: [10] 2.1. Zwar kann das Rechtsmittelverfahren selbst mängelbehaftet sein, wenn sich das Gericht zweiter Instanz mit einer Mängelrüge nicht befasst (RS0042963 [T9]; RS0040597 [T4]) oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verwirft (RS0042963 [T28]; RS0043086 [T5]). Hier trifft jedoch beides nicht zu. [11] 2.2. Die…
…Kodek in Rechberger ² Rz 3 Abs 2 zu § 503 ZPO; Feil/Kroisenbrunner ZPO Kurzkommentar [2003] Rz 1638 Abs 3; RIS Justiz RS0040597 [T1]; RS0042963). Das gilt insbesondere für den vorliegenden Fall; hat der Beklagte die unterlassenen Beweisaufnahmen doch - wie die Revision selbst aufzeigt - bereits in…
…Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor, der als Feststellungsmangel in der Revision (mittels Rechtsrüge) geltend zu machen ist (RS0040597 [T3, T4]; RS0043086; RS0043166). 2. Grundsätzlich ist auch die Beweiswürdigung selbst und die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch weitere Zeugen zu vernehmen…
…Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hätte (RIS Justiz RS0040597 [T4]). Davon kann hier nicht die Rede sein. Das Berufungsgericht hat sich mit der Verfahrensrüge auseinandergesetzt und diese mit einer der Aktenlage nicht widersprechenden Begründung…
…gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor, der als Feststellungsmangel in der Revision (mittels Rechtsrüge) geltend zu machen ist (RIS-Justiz RS0040597 [T3, T4]). Ansonsten entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass ein Mangel im erstinstanzlichen Verfahren, der in der Berufung zwar geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurde…
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor (RS0040597 [T3, T4]; RS0043086). [6] Dies ist hier nicht der Fall. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit der der Revisionswerber versucht, das vom Berufungsgericht gebilligte Unterbleiben…
…Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hätte (RIS-Justiz RS0040597 [T2 bis T4]; RS0043086 [T1, T5 bis T8]). Einen solchen Mangel spricht der Kläger mit seinem Hinweis, bei jenem Thema, zu dem die Zeugen einvernommen…
…als Verstoß gegen tragende Verfahrensgrundsätze eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechts ( Zechner in Fasching/Konecny ² IV/1 § 502 ZPO Rz 110; RIS Justiz RS0041806; RS0040597). Die Revision ist im Sinne ihres Eventualantrags auch berechtigt. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger, der im Zivilprozess schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt, haftet den Parteien…
…mangelhaft geblieben sein (§ 503 Z 2 ZPO), wenn das Berufungsgericht die Verfahrensrüge mit einer bloßen Scheinbegründung ( RS0041032 [T13, T14]), einer aktenwidrigen Begründung ( RS0040597 [ T3, T4] ua) oder einer wegen Fehlens jedes Beurteilungsspielraums unhaltbaren rechtlichen Beurteilung ( RS0042963 [T37, T63]) erledigt hätte. Ein solcher Mangel des Berufungsverfahrens kann auch die…
…mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor, der in der Revision geltend zu machen ist (RS0040597 [T3, T4]). Entsprechendes gilt, wenn das Berufungsgericht das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels erster Instanz mit einer bloßen Scheinbegründung abtut und die Mängelrüge in Wirklichkeit daher…
…ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor, der als Feststellungsmangel in der Revision (mittels Rechtsrüge) geltend zu machen ist (2 Ob 62/05i mwN; RIS-Justiz RS0040597 [T3 und 4]). Entscheidungsrelevante Aktenwidrigkeiten sind dem Berufungsgericht aber nicht unterlaufen (§ 510 Abs 3 ZPO). Auch die in einer unzureichenden Erledigung der Beweisrüge erblickte…
…wenn das Berufungsgericht die Erledigung einer Mängelrüge infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat (RS0040597 [T4]; RS0043086 [T4]). Das Vorliegen dieser Voraussetzungen zeigt die Klägerin aber nicht auf. Die schon in der Mängelrüge der Berufung behauptete Notwendigkeit eines Vorgehens nach…
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hätte, könnte ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vorliegen (RS0040597 [T3, T4]; RS0043086). [8] 2.2 Auch die Beweiswürdigung und die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist, sind nicht revisibel (RS0043371 [T15]). Die Frage der…
…Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor, der als Feststellungsmangel in der Revision (mittels Rechtsrüge) geltend zu machen ist (RS0040597 [T3, T4]; RS0043086; RS0043166). [2] 1.2 Das Erstgericht kam dem Beweisantrag des Beklagten, der Klägerin die Vorlage ihrer Bilanz aus dem Jahr 2018…
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, läge ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor (RS0040597 [T3, T4]; RS0043086). Dass ein solcher Fall hier vorliegt, behaupten die Kläger nicht. [6] 2. Soweit die Kläger schließlich eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung…
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, läge ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor (RS0040597 [T4]; RS0043086 [T1, T5, T7]). [7] 1.2. Ein solcher Ausnahmefall wird im Rechtsmittel nicht angesprochen. Mit der bloßen Wiederholung der Mängelrüge der Berufung, wonach das…
…das Berufungsgericht hätte infolge einer unrichtigen Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen (RS0040597 [T4]; RS0043086 [T5]). [8] Das Vorliegen dieser Voraussetzungen zeigt die Klägerin nicht auf, weil die Frage der Vollständigkeit und Schlüssigkeit eines Sachverständigengutachtens in den Bereich…
…sich das Berufungsgericht mit der Mängelrüge überhaupt nicht befasst oder diese mit einer nicht durch die Aktenlage gedeckten Grundlage oder sonst unhaltbaren Begründung verworfen hätte (RS0040597 [T3, T4]; RS0042963 [T63]), was hier nicht der Fall ist. [2] Die in der Revision im Wesentlichen angesprochene Frage, ob ein Sachverständigengutachten schlüssig und nachvollziehbar…
…Begründung verworfen hat (Kodek aaO Rz 3 Abs 2 aE zu § 503 ZPO). Dann liegt nämlich ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor (RIS-Justiz RS0040597 [T 1 und T 2], RS0043086 und RS0043166), der als Feststellungsmangel (dazu Kodek aaO Rz 4 zu § 496 ZPO), in der Revision (mittels Rechtsrüge…
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, läge ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor (RS0040597 [T3, T4]; RS0043086). [5] 1.2. Im vorliegenden Fall hat sich das Berufungsgericht ausführlich mit den vom Kläger bereits in der Berufung gerügten (behaupteten) Mängeln…
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor (RS0040597 [T3, T4]). [6] Von einem solchen Mangel des Berufungsverfahrens kann hier nicht ausgegangen werden. Das Berufungsgericht verneinte eine in der Nichteinholung der vom Kläger beantragten…
…das Berufungsgericht infolge einer unrichtigen Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hätte (RS0040597 [T4]; RS0043086 [T5]). Derartiges zeigt der Kläger nicht auf. Die schon in der Mängelrüge der Berufung angesprochenen, vom Berufungsgericht aber nicht im Sinn des Klägers…
…RS0042963; RS0043061). [4] 2. Zwar kann das Berufungsverfahren selbst mängelbehaftet sein, wenn sich das Gericht zweiter Instanz mit einer Mängelrüge nicht befasst (RS0042963 [T9]; RS0040597 [T4]) oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verwirft (RS0042963 [T28]; RS0043086 [T5]). Ein derartiger Ausnahmefall lässt sich der Revision aber nicht…
…Berufungsgericht infolge unrichtiger Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hätte (RIS Justiz RS0040597 [T2 bis T4]; RS0043086 [T1, T5, T7, T8]). Einen solchen Mangel – und vor allem auch dessen Relevanz für das Verfahrensergebnis – zeigt die Klägerin…
…mit Recht einen Mangel des Berufungsurteils wegen der unterbliebenen vollständigen Befassung mit einer in der Berufung erhobenen Mängelrüge der Klägerin (vgl RIS Justiz RS0042963 [T9]; RS0040597). Das hat zur Folge, dass es wegen deren mittelbarer Bekämpfung durch die nur zum Teil erledigte Mängelrüge jedenfalls zum zeitlichen Ausmaß der Lautäußerungen des Hundes…
…Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verworfen hat, liegt ein Mangel des Berufungsverfahrens selbst vor (RS0040597 [T3, T4]; RS0043086). Dies ist hier nicht der Fall. [2] 2. Gemäß § 9 RAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Rechte seiner Partei mit…
…gemacht werden (RS0042963; RS0043919; RS0106371). Zwar kann das Rechtsmittelverfahren selbst mängelbehaftet sein, wenn sich das Gericht zweiter Instanz mit der Mängelrüge nicht befasst (RS0042963 [T9]; RS0040597 [T4]) oder sie mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten Begründung verwirft (RS0042963 [T28]; RS0043086 [T5]). Dies ist jedoch hier nicht der Fall. [5] Das…
Rückverweise