13Ra31/25v—OLG Innsbruck Entscheidung
17. Dezember 2025
…kann (RS0028290; RS0029094). Die Auflösung des Probearbeitsverhältnisses ist eine Beendigungsmöglichkeit eigener Art, die weder der Einhaltung von Kündigungsfristen oder terminen noch eines Auflösungsgrunds bedarf (RS0028461; RS0028286). Der Zweck der Rechtseinrichtung des Probearbeitsverhältnisses ist vor allem darauf gerichtet, den Parteien des Arbeitsvertrags die Möglichkeit zu geben, während dieser Probezeit die Eignung des…