Auch eine Nichtigkeit nach § 477 Z 4 ZPO kann mit Nichtigkeitsklage nach § 529 Abs 1 Z 2 ZPO geltend gemacht werden. Unter Rechtskraft des Urteiles ist nur die wirkliche, nicht auch die bloß scheinbare Rechtskraft zu verstehen.
…Partei die Möglichkeit der Erhebung der Nichtigkeitsklage erst nach Bewirkung einer rechtswirksamen Zustellung im Sinn des § 416 ZPO eröffne (RIS-Justiz RS0044396; RS0044431; RS0042135); eine vor Beginn der im § 534 ZPO normierten Frist eingebrachte Nichtigkeitsklage sei verfrüht, daher nicht auf einen gesetzlich zulässigen Anfechtungsgrund gestützt und somit…
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