Der redliche Besitzer kann, wenn er die Sache vor Zustellung der Klage veräußert hat, auch nicht auf Ersatz ihres Wertes belangt werden. Nur ein Bereicherungsanspruch (Verwendungsanspruch) nach § 1041 ABGB ist möglich.
…des § 1424 Satz 2 ABGB auf Bereicherungsansprüche (vgl RS0048088 [T1]) – zu denen auch der Verwendungsanspruch gemäß § 1041 ABGB zählt ( RS0010199, RS0116468, RS0020101 [T1] ) – hinaus will, ist auch darauf nicht weiter einzugehen. Abgesehen davon, dass dafür ihn die Beweislast für den Wegfall der Bereicherung träfe…
…Sache entgeltlich veräußert wurde ( Koziol in KBB 4 § 1041 Rz 15 und § 1437 Rz 4 je mwN; RIS Justiz RS0010199; vgl auch Apathy in Schwimann/Kodek , ABGB 4 § 1041 Rz 33 mwN). Die Revisionswerber stellen diese Rechtsprechung nicht in Frage. Sie sind…
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